Damit wir uns Zeit für Sie nehmen können, arbeiten wir in unserer Praxis ausschließlich mit Terminen, d.h. der Termin der Ihnen gegeben wird ist extra für Sie bestimmt. Sollten Sie Ihren Termin mal nicht einhalten können, bitten wir Sie diesen spätestens 24 Stunden vorher bei uns abzusagen.
Bei einer kürzeren Absagefrist, ist es uns nur schwer möglich den Termin neu zu vergeben.
Für Kassenrezepte gilt eine 28 tägige Anfangsfrist, wenn von Ihrem Arzt kein anderes Datum eingetragen wird. Das bedeutet, dass Ihr Behandlung 28 Tage nach Ausstellungsdatum des Rezeptes begonnen werden muss.
Nach Ablauf dieser Frist verliert das Rezept seine Gültigkeit.
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen, falls sie nicht befreit sind, eine Zuzahlung pro Rezept leisten. Wir sind verpflichtet, diese einzuziehen und an die gesetzliche Krankenkasse abzuführen.
Bitte bringen Sie ein großes Handtuch mit zu Ihrer Behandlung.
Falls Ihre Versichertenkarte noch nicht von uns eingelesen wurde, bringen Sie diese bitte zu Ihrer ersten Behandlung mit.
Sie können unsere Leistungen mit Ihrer kassenärztlichen oder privaten Verordnung in Anspruch nehmen. Durch meine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, begrenzt auf den Bereich der Physiotherapie(sektoralen Heilpraktiker) , ist es für Sie auch möglich ohne Verordnung physiotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen zu können. In diesem Fall erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen können.